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Praxistipp Erkrankung im Urlaub

Praxistipp Erkrankung im Urlaub

Motiv Krank im Urlaub Manfred Semmler Motiv Krank im Urlaub

Die Pflichten, die im Fall einer Erkrankung gegenüber dem Arbeitgeber zu beachten sind, sind hinlänglich bekannt. Aber was ist zu tun, wenn der Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin während des Urlaubs, möglicherweise sogar im Ausland, krank wird? Das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) sowie das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) sehen auch für diesen Fall entsprechende Regelungen vor. Allerdings sollte geprüft werden, ob es gegebenenfalls abweichende Regelungen im Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung gibt.

    Wann muss der Arbeitgeber benachrichtigt werden, und welche Informationen muss ich ihm mitteilen?
    Muss ich meinen Arbeitgeber über meine Rückkehr ins Inland informieren?
    Muss ein ärztliches Attest eingereicht werden?
    Verlängert sich der Urlaub automatisch um die Krankheitsdauer?
    Kann Urlaub wegen Krankheit verfallen?

Diese Fragen beantwortet der Praxistipp von ver.di Bildung + Beratung