Löhne steigen für alle Friseur*innen in Hessen rückwirkend! © Mozilla Foundation (CC BY 4.0) Tarifverträge im Friseurhandwerk allgemeinverbindlich! Gute Nachrichten für Hessens Friseur*innen!
Tariflohn für alle! © cottonbro studio/canva/ver.di Friseurhandwerk: Tariflöhne gelten JETZT für ALLE! Der Lohntarifvertrag ist wieder allgemeinverbindlich. Mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger gilt er rückwirkend zum 1.6.2023 für alle Friseurbetriebe in Hessen wie ein Gesetz.
Tariflohn für alle! © @vasyl-faievych Friseurhandwerk: Tarifvertrag bald für alle! Der Lohntarifvertrag wird wieder allgemeinverbindlich. Der Hessische Tarifausschuss hat am 21. November zugestimmt.
Wir haben es geschafft: Jetzt gibt's mehr Geld! © ver.di Löhne im hessischen Friseurhandwerk steigen deutlich! Wir haben es geschafft: Jetzt gibt's mehr Geld!
Wichtige Informationen für Friseur*innen © Mozilla Foundation (CC BY 4.0) Friseursalons in Hessen werden geschlossen Die hessische Landesregierung schließt alle Friseursalons. Was bedeutet das für uns?
Löhne steigen für alle Friseur*innen in Hessen rückwirkend! © Mozilla Foundation (CC BY 4.0) Tarifverträge im Friseurhandwerk allgemeinverbindlich! Gute Nachrichten für Hessens Friseur*innen!
© pexels.com Tariflöhne für hessische Friseur*innen allgemeinverbindlich Der Tarifvertrag, den ver.di mit der hessischen Friseurinnung 2023 abgeschlossen hat, wurde im Januar 2024 vom Sozialminister für allgemeinverbindlich erklärt: das heißt, er gilt für alle.
Friseurhandwerk © ver.di Tarifabschluss in Nordrhein-Westfalen 8,15 Prozent mehr Lohn innerhalb von zehn Monaten
Friseurhandwerk © ver.di Nds-HB Landesfachbereich öffentliche und private Dienstleistungen, Sozialversicherung und Verkehr Fair Hair - Friseur*innen starten Organisationskampagne! Initiative von Friseur*innen in Nds-HB organisiert sich bei ver.di und startet Kampagne zur Stärkung des Friseurhandwerks
Friseurhandwerk © Halfpoint, Shutterstock.com Tarifvertrag in Hessen allgemeinverbindlich Damit ist jeder Friseurbetrieb in Hessen ab sofort verpflichtet, die allgemeinverbindlichen Tariflöhne rückwirkend zum 1. Juni 2023 zu zahlen.