Friseurhandwerk: Tariflöhne gelten JETZT für ALLE!
Der Lohntarifvertrag ist wieder allgemeinverbindlich. Das Hessische Sozialministerium hat dem gemeinsamen Antrag von ver.di und dem Landesinnungsverband Friseurhandwerk Hessen zugestimmt. Mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger gilt der Lohntarifvertrag nun für alle Friseurbetriebe in Hessen wie ein Gesetz – und zwar rückwirkend zum 1. Juni 2023.
Das bedeutet: Spätestens jetzt ist der Zeitpunkt gekommen, deinen Lohn zu überprüfen und eventuelle Differenzen zum Tarifvertrag vom Arbeitgeber einzufordern! Das gilt auch für diejenigen, die in Salons arbeiten, die nicht tarifgebunden sind.
Leider sind nicht alle Entgeltgruppen von der Allgemeinverbindlichkeit erfasst: Ausgenommen ist die Lohngruppe 1 (Meister*innen in verantwortlicher Stellung z.B. als Filial- oder Abteilungsleiter*in, über 10 Beschäftigte). Alle anderen Lohngruppen (LG2- LG8) sind aber mit drin!
Jeder Friseurbetrieb in Hessen ist ab SOFORT verpflichtet, die allgemeinverbindlichen Tariflöhne rückwirkend zum 1. Juni 2023 zu zahlen!
Du kannst die Bezahlung nach Tarif vom Arbeitgeber einfordern. Wir von ver.di unterstützen dich dabei, wenn du ver.di Mitglied bist oder es jetzt werden möchtest!
Der Wettbewerb im Friseurhandwerk darf nicht über die Löhne auf dem Rücken der Beschäftigten ausgetragen werden. Mit dem allgemeinverbindlichen neuen Tarifvertrag haben wir einen wichtigen Schritt dahin gemacht, dass Friseur*innen in Hessen von ihrer Arbeit leben können. Auf diesem Weg wollen wir auch in den nächsten Jahren weiter vorangehen und Stück für Stück endlich Löhne durchsetzen, die zum Leben reichen!
Um auch in der Zukunft die Aufwertung des Friseurhandwerks voranzutreiben und Wertschätzung, gute Löhne und gute Arbeitsbedingungen durchzusetzen, brauchen wir Dich und Deine Kolleg*innen!
Denn: Nur gemeinsam sind wir stark!
Damit du auch in Zukunft besser abschneidest:
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