Tarifverträge im Friseurhandwerk allgemeinverbindlich!
Frankfurt, 30. April 2019 Gute Nachrichten für alle hessischen Friseurinnen und Friseure! Diese müssen künftig nach einem neuen festen Tarif bezahlt werden, und zwar nach dem Entgelttarifvertrag Friseure. ver.di und die hessische Friseurinnung haben den Tarifvertrag im August des vergangenen Jahres abgeschlossen. Das hessische Sozialministerium erklärte ihn auf Antrag und nach Prüfung für allgemeinverbindlich. Mit der Veröffentlichung der Allgemeinverbindlichkeitserklärung jetzt gilt er für alle Friseurbetriebe in Hessen wie ein Gesetz. Eine ungelernte Kraft im Friseurhandwerk muss demnach seit 1.1.2019 mindestens 9,72 Euro pro Stunde erhalten, eine Fachkraft 12,22 Euro.
Die für Friseurinnen und Friseure zuständige hessische ver.di-Gewerkschaftssekretärin Luthfa Jungmann: „Der Wettbewerb im Friseurhandwerk darf nicht über die Löhne auf dem Rücken der Beschäftigten ausgetragen werden. Mit dem jetzt wieder allgemeinverbindlichen neuen Tarifvertrag haben wir einen wichtigen Schritt dahin gemacht, dass Friseurinnen und Friseure in Hessen von ihrer Arbeit leben können.“
Das Friseurhandwerk, so Jungmann, sei seit Jahren ein gutes Beispiel dafür, dass allgemeinverbindliche Tarifverträge eine Lohnspirale nach unten verhindern können. Dies müsse auch für andere Branchen, wie etwa den Handel, ein Vorbild sein.
Sowohl der Entgelttarifvertrag als auch der Tarifvertrag für Auszubildende sind allgemeinverbindlich. Die Allgemeinverbindlicherklärungen (AVEs) können auf der Seite des Bundesanzeigers heruntergeladen werden. ver.di-Mitglieder können die kompletten Tarifverträge bei uns bestellen.