Zeit- und Leiharbeit

MEER vom URLAUB mit ver.di – Jahressonderzahlungen jetzt sichern!

Mitgliedervorteil Zeitarbeit

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Seit diesem Jahr steigt auch der zusätzliche Mitgliedervorteil zum Urlaubs- und Weihnachtsgeld tarifdynamisch, also in dem Rahmen wie die Stundenlöhne erhöht werden.

Jetzt ist es wieder an der Zeit, rechtzeitig den Mitgliedervorteil zum Urlaubsgeld 2024 beim Arbeitgeber zu beantragen. Das kannst Du ab dem 20. Mai bis spätestens zum Stichtag 30. Juni 2024 machen. Hier erklären wir Dir, wieviel Du als ver.di-Mitglied zusätzlich bekommen kannst und wie Du Deinen Antrag stellst.

 

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Jahressonderzahlung Zeitarbeit
Mitgliedervorteil Zeitarbeit Design: ver.di via canva MEER vom URLAUB mit ver.di

 

Was ist der Mitgliedervorteil Zeitarbeit?

Je länger man beim Verleihunternehmen beschäftigt ist, umso höher ist nicht nur das Urlaubs- und Weihnachtsgeld, sondern auch der Mitgliedervorteil. Diese Betriebszugehörigkeit wird zu festgelegten Stichtagen berechnet. Das sind für den Mitgliedervorteil zum Urlaubsgeld der 30. Juni und für den Mitgliedervorteil zum Weihnachtsgeld der 30. November. Der Mitgliedervorteil wird also zweimal pro Jahr ausgezahlt. 

Urlaubsgeld 2024 nach Betriebszugehörigkeit 

  • nach dem sechsten Monat: 207,00 Euro plus 258,75 Euro Mitgliedervorteil
  • im zweiten und dritten Jahr: 310,50 Euro plus 362,25 Euro Mitgliedervorteil
  • ab dem vierten Jahr: 414,00 Euro plus 517,50 Euro Mitgliedervorteil

Weihnachtsgeld 2024 nach Betriebszugehörigkeit

  • nach dem sechsten Monat: 214,66 Euro plus 268,32 Euro Mitgliedervorteil
  • im zweiten und dritten Jahr: 321,99 Euro plus 375,65 Euro Mitgliedervorteil
  • ab dem vierten Jahr: 429,32 Euro plus 536,65 Euro Mitgliedervorteil

Urlaubsgeld 2025 nach Betriebszugehörigkeit 

  • nach dem sechsten Monat: 222,82 Euro plus 278,52 Euro Mitgliedervorteil
  • im zweiten und dritten Jahr: 334,23 Euro plus 389,93 Euro Mitgliedervorteil
  • ab dem vierten Jahr: 445,63 Euro plus 557,04 Euro Mitgliedervorteil

Voraussetzung für den Mitgliedervorteil Zeitarbeit

Voraussetzung, um den Mitgliedervorteil zu bekommen ist, dass Du zum Stichtag 30. Juni bzw. 30. November seit mindestens sechs Monaten ver.di-Mitglied bist und seit mindestens sechs Monaten in einem Zeitarbeitsbetrieb beschäftigt bist. 

Wer noch kein Mitglied ist, verschenkt also bares Geld! Deshalb jetzt Mitglied werden: mitgliedwerden.verdi.de

Wichtig: Die Auszahlung des Mitgliedervorteils erfolgt nicht automatisch, sondern muss beantragt werden!

 

Mitgliedervorteil beantragen - so geht's!

Mitgliedervorteil beantragen - so geht's!

  1. Lade Dir das Musteranschreiben (siehe unten bzw. rechts zum Download) herunter und fülle es aus.
  2. Lade ab dem 20. Mai 2024 auf meine ver.di Deine Mitgliedsbescheinigung, die nicht älter als sechs Wochen zum Stichtag sein darf, herunter.
  3. Reiche beides zusammen spätestens zum Stichtag 30. Juni 2024 bei deinem Arbeitgeber ein. Bei Arbeitgebern, die digitale Wege zur Verfügung stellen, kannst du beides auch digital einreichen.
  4. Setze Dir eine Erinnerung für den 20. Oktober 2024: Ab dann kannst Du wieder Deine zusätzliche Sonderzahlung zum Weihnachtsgeld 2024 beantragen!