Die Sitzerin
In den Eingangsbereichen von Toilettenanlagen sieht man sie: die Toilettenfrauen. Oft sitzen sie an einem Tisch, einen Teller vor sich, auf dem Münzen liegen. Gerne gibt man ihnen ein Tringeld für ihre unangenehme Tätigkeit in und an den Toiletten. Nun hat eine dieser Frauen geklagt. Dabei kam Erstaunliches heraus.
Dazu der DGB "einblick" Heft 10/2014:
"Die Frau übte für das Reinigungsunternehmen im Wesentlichen die Tätigkeit einer "Sitzerin" aus. Dabei wurde für die Nutzung der Toilettenanlagen kein Entgelt erhoben. Gleichwohl sind in den Eingangsbereichen der Toilettenanlagen Sammelteller aufgestellt, auf denen Toilettenbesucher einen Geldbetrag hinterlassen können. Hauptaufgabe der Frau war es, sich an einem der Tische mit Sammelteller aufzuhalten und das Geld, das die Toilettenbesucher freiwillig auf den Teller legten, dankend entgegen zu nehmen. Mit Reinigungsarbeiten war die Frau, die einen Stundenlohn von 5,20 Euro brutto erhielt, nicht betraut. Die „Sitzerinnen“ sind gehalten, gegenüber den Besuchern nicht zu offenbaren, dass sie keine Reinigungstätigkeiten ausüben. Auf etwaige Fragen der Besucher nach dem Verwendungszweck des Geldes soll mit dem Hinweis geantwortet werden, dass dieses dem Reinigungsunternehmen für Personalkosten zufließe. Die Frau will einen Anteil der über die Teller erzielten Einnahmen. Da sie nicht wissen könne, wie hoch genau die Einnahmen gewesen seien, habe das Unternehmen zunächst Auskunft über die Höhe der Trinkgeldeinnahmen zu erteilen. Die Frau geht davon aus, dass an normalen Tagen mehrere Hundert, an Spitzentagen mehrere Tausend Euro über die Teller erwirtschaftet werden. Mit ihrer Klage hatte sie Erfolg. (Arbeitsgericht Gelsenkirchen, Urteil vom 21. Januar 2014 - 1 Ca 1603/13)."
Unser Rat: Beim nächsten Besuch einer Toilettenanlage diesen Artikel der Toilettenfrau in die Hand drücken, zusammen mit einer Beitrittserklärung zur Gewerkschaft. Dazu der Rat, dass sie sich ihren Anteil an dem Trinkgeld mit Hilfe der Gewerkschaft einklagen kann.